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E-badge bleu pour les véhicules électriques immatriculés hors d'Allemagne

E-badge bleu pour les véhicules électriques immatriculés hors d'Allemagne

Prix habituel 14,95 €
Prix habituel Prix promotionnel 14,95 €
En vente Épuisé
Taxes incluses. Frais d'expédition calculés à l'étape de paiement.

Fahrzeugschein gerade nicht zur Hand?

Haben Sie Ihren Fahrzeugschein gerade nicht zur Hand und möchten trotzdem eine Umweltplakette bestellen?

Eröffnen Sie einfach mit Ihren Kontaktdaten und Ihrer Liefer/Rechnungsanschrift ein Kundenkonto.

Senden Sie uns einfach später ein Foto Ihres Fahrzeugscheines per email unter: info@feinstaubplakette.shop

oder per Fax: 0911 / 6880867

oder per Post an:

Auto Roth, Fichtenstr. 66, 90763 Fürth

Wir senden Ihnen nach erhalt des Scheines eine Angebotsemail die Sie direkt zum Checkout führt.

Features

  • Ihr Kennzeichen und unser Siegel werden Maschinell gedruckt

  • UV beständiger Laserdruck der grünen Plakette

  • deutschlandweit gültig

  • amtlich anerkannt

  • Staatlich autorisierte Zulassungs-Nr. BY-5-05-0583-63

  • Werbefreie Rückseite, Durchmesser grün 84mm

Online Zulassung - iKfz - (nur Deutschland)

Dank der Online Zulassung iKfz können Sie bequem von Zuhause aus Ihr Fahrzeug An- oder Ummelden. Sie bekommen dann einen Zulassungsbescheid mit
dem Sie den Wagen direkt nutzen können. Die Fahrzeugunterlagen die aber für eine Umweltplakette nötig sind werden Ihnen erst später per Post zugestellt.

Wie können Sie dann eine Umweltplakette bei uns erhalten?

Ganz einfach. Laden Sie uns im Bestellvorgang den amtlichen Bescheid den Sie von der Zulassungsstelle online erhalten haben hoch. Hier stehen schon mal das neue Kennzeichen und die Fahrgestellnummer drin. Da
das aber für die Erteilung der Umweltplakette nicht ausreichend ist, benötigen wir von Ihnen noch ein Foto des alten Fahrzeugscheines oder wenn
nicht mehr vorhanden, oder bei einem Neuwagen noch nie erteilt gewesen, ein Foto Ihres COC-Papieres.
Somit können wir die technischen Daten abgleichen
und Ihnen Ihre Bestellte Umweltplakette erstellen und direkt an Sie versenden.

Versand

  • Standart Versand per Postbrief inkl. (in Deutschland)

gegen Aufpreis:

  • Versand mit Tracking per Postbrief
  • Versand als DHL Kleinpaket - Verischert mit Tracking (auch an Packstation)
  • Versand per Express bei Bestellung Mo-Do vor 12:00 - 1-2 Werktage (99% der Sendungen kommen am nächsten Werktag an.

Nach Dokumenten- und Zahlungseingang bis 15.00 Uhr erstellen und
versenden wir die für Ihr Fahrzeug zugehörige Plakette innerhalb eines
Werktages

Les voitures électriques immatriculées à l’étranger peuvent, comme les voitures électriques allemandes, bénéficier de réductions spéciales. Pour ces réductions, une identification sous la forme du E-badge bleu est requise.

ATTENTION : L'autocollant bleu ne remplace PAS l'autocollant vert pour poussières fines qui est encore obligatoire pour les zones environnementales allemandes! Le badge bleu est collé sur la lunette arrière, tandis que le badge vert doit être fixé sur le pare-brise.

L’utilisation du badge bleu pour les véhicules étrangers présente les avantages suivants :

  • Il n’y a aucun frais pour garer les véhicules dans les places de stationnement désignées.
  • Les rues et chemins spécialement désignés pour les voitures électriques peuvent être utilisés avec la vignette.
  • Les voitures électriques munies d'un badge bleu sont autorisées à circuler dans les zones dont l'accès est restreint aux autres voitures, à l'exception des voitures électriques.

Les prestations mentionnées ne sont valables que si elles sont correctement signalées et/ou aménagées.
Quels véhicules ont droit à un E-badge bleu ?

Véhicules au sens de la loi électromobilité :

  • Véhicules électriques à batterie (BEV)
  • Véhicules à pile à combustible (FCEV)
  • Véhicules hybrides rechargeables (PHEV)

Exigences supplémentaires pour les véhicules hybrides rechargeables :

  • Une émission de dioxyde de carbone d'un maximum de 50 grammes par kilomètre parcouru OU
  • Une autonomie d'au moins 40 kilomètres en fonctionnement purement électrique. (Pour une première inscription avant 2018 au moins 30 kilomètres)

Que faut-il pour recevoir un e-badge ?

L'un des documents suivants doit être présenté :

  • Certificat d'immatriculation/permis de véhicule ou
  • Certificat de conformité (CoC) - pour véhicules hybrides
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Blaue E-Plakette

Darum kann sich die blaue E-Plakette lohnen

Mit der blauen E-Plakette können berechtigte, im Ausland zugelassene Elektrofahrzeuge in Deutschland als elektrisch betriebene Fahrzeuge gekennzeichnet werden. Je nach Stadt oder Region können damit besondere Vorteile verbunden sein.*

Kostenfreies Parken
Vorteile in Umweltzonen
Kommunale Sonderregelungen
Nachweis als Elektrofahrzeug

Beispiele für Vorteile in Deutschland

Region / Stadt Vorteil für Elektrofahrzeuge*
Bayern

Seit dem 1. April 2025 können entsprechend gekennzeichnete Elektrofahrzeuge auf gebührenpflichtigen öffentlichen Parkflächen in Bayern bis zu drei Stunden kostenfrei parken. Kürzere örtliche Höchstparkzeiten bleiben maßgeblich; private Parkflächen sind nicht umfasst.

Parkscheibe verwenden oder eine vor Ort zugelassene digitale bzw. technische Alternative zur Parkzeitkontrolle nutzen.
Berlin

In Berlin sind Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge mit entsprechender Kennzeichnung von der Pflicht zur grünen Umweltplakette befreit. Im Ausland zugelassene Elektrofahrzeuge können hierfür mit der blauen E-Plakette gekennzeichnet werden und damit in die Berliner Umweltzone einfahren.

Gelsenkirchen

Auf öffentlichen Wegen und Plätzen, auf denen sonst ein Parkschein erforderlich wäre, können entsprechend gekennzeichnete Elektrofahrzeuge bis zu drei Stunden kostenfrei parken. Für private Parkflächen gilt diese Regelung nicht.

Parkscheibe sichtbar auslegen.
Hamburg

Elektrofahrzeuge mit entsprechender Kennzeichnung können an Hamburger Parkscheinautomaten innerhalb der jeweils geltenden Höchstparkdauer kostenfrei parken. Nach aktueller Gesetzeslage ist diese Bevorrechtigung bis zum 31. Dezember 2026 vorgesehen.

In der Regel Parkscheibe verwenden. In Gebieten mit digitaler Parkraumkontrolle muss stattdessen das Kennzeichen am Automaten oder per Park-App erfasst werden.
Hannover

Entsprechend gekennzeichnete Elektrofahrzeuge dürfen auf öffentlichen Stellplätzen in Hannover gebührenfrei parken. Die jeweilige Höchstparkdauer gilt weiterhin; einzelne Bereiche können ausgenommen sein. Nach aktuellem Stand gilt die Regelung bis Ende 2026.

Parkscheibe sichtbar auslegen.
Kiel

Im ausgewiesenen Kerngebiet können entsprechend gekennzeichnete Elektrofahrzeuge gebührenpflichtige Parkflächen im öffentlichen Straßenraum bis zu zwei Stunden kostenfrei nutzen. Eine kürzere ausgeschilderte Höchstparkdauer bleibt maßgeblich.

Parkscheibe sichtbar auslegen.
München

Seit dem 1. April 2025 können entsprechend gekennzeichnete Elektrofahrzeuge auf bewirtschafteten öffentlichen Parkflächen bis zu drei Stunden kostenfrei parken. Kürzere örtliche Höchstparkzeiten bleiben maßgeblich.

Parkscheibe sichtbar auslegen; alternativ kann eine vor Ort zugelassene Park-App zur Dokumentation der Parkzeit genutzt werden.
Sindelfingen

Vollelektrische Fahrzeuge können auf städtisch bewirtschafteten Stellplätzen im Stadtgebiet kostenfrei parken. Die Stadt überprüft diese Regelung jährlich; Stand 2026 gilt sie bis auf Weiteres.

Parkscheibe verwenden, sofern die örtliche Beschilderung oder eine Höchstparkdauer einen Nachweis der Ankunftszeit verlangt.

Besonders praktisch für ausländische Elektrofahrzeuge

Deutsche Elektrofahrzeuge sind häufig durch das „E“ am Ende des Kennzeichens erkennbar. Bei einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug fehlt diese deutsche Kennzeichnung oft. Die blaue E-Plakette kann dann als sichtbarer Nachweis dienen, sofern das Fahrzeug die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und im Herkunftsstaat keine gleichwertige Kennzeichnung vorhanden ist.

Wichtiger Hinweis

Die dargestellten Regelungen sind Beispiele und können jederzeit geändert, eingeschränkt oder aufgehoben werden. Voraussetzungen, Geltungsbereiche, Höchstparkzeiten und Kontrollverfahren unterscheiden sich örtlich. Bitte informieren Sie sich vor der Nutzung immer auf den offiziellen Internetseiten der jeweiligen Stadt, Gemeinde oder zuständigen Behörde über die aktuell gültigen Vorgaben. Maßgeblich sind außerdem die Beschilderung und die Regelungen vor Ort.

Informationen zuletzt geprüft: August 2026.