
Blaue E-Plakette
Darum kann sich die blaue E-Plakette lohnen
Mit der blauen E-Plakette können berechtigte, im Ausland zugelassene Elektrofahrzeuge in Deutschland als elektrisch betriebene Fahrzeuge gekennzeichnet werden. Je nach Stadt oder Region können damit besondere Vorteile verbunden sein.*
Beispiele für Vorteile in Deutschland
| Region / Stadt | Vorteil für Elektrofahrzeuge* |
|---|---|
| Bayern |
Seit dem 1. April 2025 können entsprechend gekennzeichnete Elektrofahrzeuge auf gebührenpflichtigen öffentlichen Parkflächen in Bayern bis zu drei Stunden kostenfrei parken. Kürzere örtliche Höchstparkzeiten bleiben maßgeblich; private Parkflächen sind nicht umfasst.
Parkscheibe verwenden oder eine vor Ort zugelassene digitale bzw. technische Alternative zur Parkzeitkontrolle nutzen.
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| Berlin |
In Berlin sind Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge mit entsprechender Kennzeichnung von der Pflicht zur grünen Umweltplakette befreit. Im Ausland zugelassene Elektrofahrzeuge können hierfür mit der blauen E-Plakette gekennzeichnet werden und damit in die Berliner Umweltzone einfahren. |
| Gelsenkirchen |
Auf öffentlichen Wegen und Plätzen, auf denen sonst ein Parkschein erforderlich wäre, können entsprechend gekennzeichnete Elektrofahrzeuge bis zu drei Stunden kostenfrei parken. Für private Parkflächen gilt diese Regelung nicht.
Parkscheibe sichtbar auslegen.
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| Hamburg |
Elektrofahrzeuge mit entsprechender Kennzeichnung können an Hamburger Parkscheinautomaten innerhalb der jeweils geltenden Höchstparkdauer kostenfrei parken. Nach aktueller Gesetzeslage ist diese Bevorrechtigung bis zum 31. Dezember 2026 vorgesehen.
In der Regel Parkscheibe verwenden. In Gebieten mit digitaler Parkraumkontrolle muss stattdessen das Kennzeichen am Automaten oder per Park-App erfasst werden.
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| Hannover |
Entsprechend gekennzeichnete Elektrofahrzeuge dürfen auf öffentlichen Stellplätzen in Hannover gebührenfrei parken. Die jeweilige Höchstparkdauer gilt weiterhin; einzelne Bereiche können ausgenommen sein. Nach aktuellem Stand gilt die Regelung bis Ende 2026.
Parkscheibe sichtbar auslegen.
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| Kiel |
Im ausgewiesenen Kerngebiet können entsprechend gekennzeichnete Elektrofahrzeuge gebührenpflichtige Parkflächen im öffentlichen Straßenraum bis zu zwei Stunden kostenfrei nutzen. Eine kürzere ausgeschilderte Höchstparkdauer bleibt maßgeblich.
Parkscheibe sichtbar auslegen.
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| München |
Seit dem 1. April 2025 können entsprechend gekennzeichnete Elektrofahrzeuge auf bewirtschafteten öffentlichen Parkflächen bis zu drei Stunden kostenfrei parken. Kürzere örtliche Höchstparkzeiten bleiben maßgeblich.
Parkscheibe sichtbar auslegen; alternativ kann eine vor Ort zugelassene Park-App zur Dokumentation der Parkzeit genutzt werden.
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| Sindelfingen |
Vollelektrische Fahrzeuge können auf städtisch bewirtschafteten Stellplätzen im Stadtgebiet kostenfrei parken. Die Stadt überprüft diese Regelung jährlich; Stand 2026 gilt sie bis auf Weiteres.
Parkscheibe verwenden, sofern die örtliche Beschilderung oder eine Höchstparkdauer einen Nachweis der Ankunftszeit verlangt.
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Besonders praktisch für ausländische Elektrofahrzeuge
Deutsche Elektrofahrzeuge sind häufig durch das „E“ am Ende des Kennzeichens erkennbar. Bei einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug fehlt diese deutsche Kennzeichnung oft. Die blaue E-Plakette kann dann als sichtbarer Nachweis dienen, sofern das Fahrzeug die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und im Herkunftsstaat keine gleichwertige Kennzeichnung vorhanden ist.
Wichtiger Hinweis
Die dargestellten Regelungen sind Beispiele und können jederzeit geändert, eingeschränkt oder aufgehoben werden. Voraussetzungen, Geltungsbereiche, Höchstparkzeiten und Kontrollverfahren unterscheiden sich örtlich. Bitte informieren Sie sich vor der Nutzung immer auf den offiziellen Internetseiten der jeweiligen Stadt, Gemeinde oder zuständigen Behörde über die aktuell gültigen Vorgaben. Maßgeblich sind außerdem die Beschilderung und die Regelungen vor Ort.
Informationen zuletzt geprüft: August 2026.